Werner Zimmermann - 

STEUERBERATER

 

 

NEWS zur E-Rechnungspflicht 

Informieren Sie sich hier schnell und einfach über die kommende E-Rechnungspflicht.

Die Umstellung auf die gesetzlich verpflichtende E-Rechnung steht bevor – und für Unternehmen und Unternehmer/innen bedeutet dies eine wichtige Veränderung. Doch diese Anpassung bringt weit mehr als nur eine gesetzliche Erfüllungspflicht mit sich: Sie eröffnet zahlreiche Vorteile, die Ihr Unternehmen zukunftsfähig machen.

Die Einführung der E-Rechnung setzt einen modernen Standard für digitale Geschäftsprozesse, der den Austausch zwischen Ihrem Unternehmen, Ihren Kund/innen, Lieferant/innen und Steuerberater/innen effizienter gestaltet. Diese neue Norm ermöglicht es Ihnen, Abläufe zu optimieren und Kosten erheblich zu senken. Je früher Sie den Umstellungsprozess starten, desto schneller profitieren Sie von diesen Vorteilen.

Nutzen Sie die Chance, Ihr Unternehmen rechtzeitig auf die E-Rechnung umzustellen und damit Ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Beginnen Sie jetzt, um frühzeitig in den Genuss der Effizienzgewinne und Kosteneinsparungen zu kommen!

Den aktuellen Zeitplan zur E-Rechnung finden Sie in unserer LOTSE Ausgabe 07/2024.

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Steuern / Umsatzsteuer 
Freitag, 11.10.2024

Zu hoher Steuerausweis in Schlussrechnung: Keine Rückwirkung einer Rechnungsberichtigung auf den Zeitpunkt der Rechnungserteilung

Wenn in der Schlussrechnung entgegen § 14 Abs. 5 Satz 2 UStG die Steuerbeträge auf die vor Ausführung der Leistung vereinnahmten Teilentgelte nicht abgesetzt worden sind, führt dieser Fehler zu einer Steuerschuld aus § 14c Abs. 1 Satz 1 UStG. So entschied das Finanzgericht Baden-Württemberg (Az. 1 K 147/20).

Eine Pro-forma-Rechnung liegt nur vor, wenn sie als solche nach ihrer Aufmachung oder ihrem Inhalt (etwa durch den Hinweis „für Prüfzwecke”) auf den ersten Blick für einen Betrachter auch ohne Kenntnis der Vorgänge als solche erkennbar ist. Ob der Rechnungsempfänger tatsächlich den Vorsteuerabzug aus der Rechnung vorgenommen hat, spiele im Hinblick auf den Gefährdungscharakter, dem § 14c UStG begegnen will, grundsätzlich keine Rolle.

Wenn eine Organgesellschaft eine Rechnung mit zu hohem Steuerausweis ausstelle, schulde der Organträger den Mehrbetrag. Eine Rechnungsberichtigung im Sinne des § 14c Abs. 1 Satz 2 UStG wirke nicht auf den Zeitpunkt der Rechnungserteilung zurück.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.