Werner Zimmermann - 

STEUERBERATER

NEWS zur E-Rechnungspflicht 

Informieren Sie sich hier schnell und einfach über die kommende E-Rechnungspflicht.

Die Umstellung auf die gesetzlich verpflichtende E-Rechnung steht bevor – und für Unternehmen und Unternehmer/innen bedeutet dies eine wichtige Veränderung. Doch diese Anpassung bringt weit mehr als nur eine gesetzliche Erfüllungspflicht mit sich: Sie eröffnet zahlreiche Vorteile, die Ihr Unternehmen zukunftsfähig machen.

Die Einführung der E-Rechnung setzt einen modernen Standard für digitale Geschäftsprozesse, der den Austausch zwischen Ihrem Unternehmen, Ihren Kund/innen, Lieferant/innen und Steuerberater/innen effizienter gestaltet. Diese neue Norm ermöglicht es Ihnen, Abläufe zu optimieren und Kosten erheblich zu senken. Je früher Sie den Umstellungsprozess starten, desto schneller profitieren Sie von diesen Vorteilen.

Nutzen Sie die Chance, Ihr Unternehmen rechtzeitig auf die E-Rechnung umzustellen und damit Ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Beginnen Sie jetzt, um frühzeitig in den Genuss der Effizienzgewinne und Kosteneinsparungen zu kommen!

Den aktuellen Zeitplan zur E-Rechnung finden Sie in unserer LOTSE Ausgabe 07/2024.

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Steuern / Sonstige 
Freitag, 12.12.2025

Bayerns Finanzämter stellen sich neu auf - Modellregion Mittelfranken ab 01.01.2026

Die bayernweite Strukturoptimierung der Steuerverwaltung startet ab 01.01.2026 in der Modellregion Mittelfranken:

  • Die bisherigen Finanzämter
    • Ansbach (mit Außenstellen Dinkelsbühl und Rothenburg ob der Tauber),
    • Fürth,
    • Gunzenhausen und
    • Uffenheim bilden zukünftig das Finanzamt Mittelfranken-West.
  • Die bisherigen Finanzämter
    • Erlangen (mit Bearbeitungsstelle Waldmünchen),
    • Hersbruck,
    • Hilpoltstein und
    • Schwabach werden zum Finanzamt Mittelfranken-Ost.
  • Die bisherigen Finanzämter
    • Nürnberg-Nord (mit Bearbeitungsstelle Obernburg),
    • Nürnberg-Süd (mit Bearbeitungsstelle Bad Königshofen) und
    • Zentralfinanzamt Nürnberg werden zum Finanzamt Nürnberg.

Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat erklärt hierzu:

  • Bürger können weiterhin die Serviceangebote vor Ort wahrnehmen oder beispielsweise ihre Post in den jeweiligen Briefkasten einwerfen bzw. im Servicezentrum ihre Anliegen besprechen. Auch die telefonische Erreichbarkeit der Ansprechpartner sowie die jeweilige Zuständigkeit bleiben vorerst unverändert.
  • Die organisatorische und technische Zusammenführung der gleichberechtigten Standorte wird schrittweise durchgeführt und kann daher auch nach Gründung noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.