Werner Zimmermann - 

STEUERBERATER

 

 

NEWS zur E-Rechnungspflicht 

Informieren Sie sich hier schnell und einfach über die kommende E-Rechnungspflicht.

Die Umstellung auf die gesetzlich verpflichtende E-Rechnung steht bevor – und für Unternehmen und Unternehmer/innen bedeutet dies eine wichtige Veränderung. Doch diese Anpassung bringt weit mehr als nur eine gesetzliche Erfüllungspflicht mit sich: Sie eröffnet zahlreiche Vorteile, die Ihr Unternehmen zukunftsfähig machen.

Die Einführung der E-Rechnung setzt einen modernen Standard für digitale Geschäftsprozesse, der den Austausch zwischen Ihrem Unternehmen, Ihren Kund/innen, Lieferant/innen und Steuerberater/innen effizienter gestaltet. Diese neue Norm ermöglicht es Ihnen, Abläufe zu optimieren und Kosten erheblich zu senken. Je früher Sie den Umstellungsprozess starten, desto schneller profitieren Sie von diesen Vorteilen.

Nutzen Sie die Chance, Ihr Unternehmen rechtzeitig auf die E-Rechnung umzustellen und damit Ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Beginnen Sie jetzt, um frühzeitig in den Genuss der Effizienzgewinne und Kosteneinsparungen zu kommen!

Den aktuellen Zeitplan zur E-Rechnung finden Sie in unserer LOTSE Ausgabe 07/2024.

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Steuern / Einkommensteuer 
Montag, 30.09.2024

Anspruch auf Kindergeld auch für wohnsitzlose Kinder in Obhut der Mutter in einem Wohnmobil mit wechselnden Aufenthalten in der EU

Das Finanzgericht Münster hatte zu entscheiden, ob der Aufenthalt der Kinder des Klägers im Streitzeitraum im Gebiet der EU für die Gewährung von Kindergeld ausreicht (Az. 6 K 514/23). Der Kläger ist der Vater drei Kinder. Die Kindesmutter bezog bis Mai 2022 das Kindergeld für diese und zeigte Ende Mai 2022 gegenüber der Familienkasse an, dass sie sich und die drei Kinder aus Deutschland abgemeldet und keine neue Adresse angegeben habe. Der Wohnsitz des Klägers bleibe weiterhin in Deutschland. Das Kindergeld solle auf das Konto des Klägers überwiesen werden.

Für Kinder, die keinen Wohnsitz haben und mit ihrer Mutter in einem Wohnmobil durch Deutschland, Dänemark, Belgien, Frankreich, Italien und Österreich reisen, bestehe Anspruch auf Kindergeld, wenn der Kindesvater – als Antragsteller – seinen Wohnsitz in Deutschland hat. Im Anwendungsbereich des § 63 EStG sei es ausreichend, wenn die Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, dem Gebiet der EU, des EWR oder der Schweiz haben.

Der gewöhnliche Aufenthalt müsse nicht an einem konkreten Ort oder in einem bestimmten Gebiet liegen; vielmehr reiche es aus, wenn der Aufenthalt für eine gewisse Dauer im genannten Territorium (EU, EWR, Schweiz) bestehe, solange die Kinder sich – entsprechend der gesetzgeberischen Intention – nicht in Drittstaaten aufhalten.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.