Werner Zimmermann - 

STEUERBERATER

 

 

NEWS zur E-Rechnungspflicht 

Informieren Sie sich hier schnell und einfach über die kommende E-Rechnungspflicht.

Die Umstellung auf die gesetzlich verpflichtende E-Rechnung steht bevor – und für Unternehmen und Unternehmer/innen bedeutet dies eine wichtige Veränderung. Doch diese Anpassung bringt weit mehr als nur eine gesetzliche Erfüllungspflicht mit sich: Sie eröffnet zahlreiche Vorteile, die Ihr Unternehmen zukunftsfähig machen.

Die Einführung der E-Rechnung setzt einen modernen Standard für digitale Geschäftsprozesse, der den Austausch zwischen Ihrem Unternehmen, Ihren Kund/innen, Lieferant/innen und Steuerberater/innen effizienter gestaltet. Diese neue Norm ermöglicht es Ihnen, Abläufe zu optimieren und Kosten erheblich zu senken. Je früher Sie den Umstellungsprozess starten, desto schneller profitieren Sie von diesen Vorteilen.

Nutzen Sie die Chance, Ihr Unternehmen rechtzeitig auf die E-Rechnung umzustellen und damit Ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Beginnen Sie jetzt, um frühzeitig in den Genuss der Effizienzgewinne und Kosteneinsparungen zu kommen!

Den aktuellen Zeitplan zur E-Rechnung finden Sie in unserer LOTSE Ausgabe 07/2024.

Ihre Vorteile 


Gesetzliche Grundlagen 

 

Die richtigen Formate


 

Infothek

Steuern / Gewerbesteuer 
Freitag, 07.11.2025

Corona-Testzentrum: Keine freiberuflichen Einkünfte

Der Betrieb eines Corona-Testzentrums zur Durchführung von Schnelltests stellt keine dem Arztberuf vergleichbare freiberufliche Tätigkeit dar. Daher werden Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt.

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Steuern / Grunderwerbsteuer 
Donnerstag, 06.11.2025

Steuervergünstigung nach § 6a des Grunderwerbsteuergesetzes bei Umwandlungen

Der Bundesfinanzhof entschied, dass eine Steuerbefreiung nach § 6a GrEStG nur dann greift, wenn ein einzelnes herrschendes Unternehmen mit einer mindestens fünfjährigen Beteiligung von 95 % vor und nach dem Umwandlungsvorgang existiert.

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Steuern / Gewerbesteuer 
Donnerstag, 06.11.2025

Gewinne aus der Veräußerung von Lehrinstituten nicht von der Gewerbesteuer befreit

Der Bundesfinanzhof entschied, dass die Veräußerung von Lehrinstituten keine unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistung im Sinne von § 3 Nr. 13 des Gewerbesteuergesetzes darstellt.

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Steuern / Umsatzsteuer 
Mittwoch, 05.11.2025

Umsatzsteuerbefreiung für Unterrichtsleistungen selbstständiger Lehrer an allgemein- und berufsbildenden Einrichtungen

Ein selbstständiger Lehrer erbringt eine unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Unterrichtsleistung an einer berufsbildenden Einrichtung gemäß § 4 Nr. 21 Buchst. b Doppelbuchst. bb UStG (Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL) steuerfrei, wenn dieser Leistung ein zum Einrichtungsträger bestehendes Rechtsverhältnis zugrunde liegt und er dabei die Schüler der Einrichtung persönlich unterrichtet.

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Steuern / Umsatzsteuer 
Mittwoch, 05.11.2025

Insolvenzanfechtung: Vorsteuerberichtigung bei Rückzahlung von Einfuhrumsatzsteuer

Die Rückzahlung der Einfuhrumsatzsteuer in die Insolvenzmasse aufgrund einer insolvenzrechtlichen Anfechtung führt lt. Bundesfinanzhof zur Vorsteuerberichtigung.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.