Werner Zimmermann - 

STEUERBERATER

 

 

NEWS zur E-Rechnungspflicht 

Informieren Sie sich hier schnell und einfach über die kommende E-Rechnungspflicht.

Die Umstellung auf die gesetzlich verpflichtende E-Rechnung steht bevor – und für Unternehmen und Unternehmer/innen bedeutet dies eine wichtige Veränderung. Doch diese Anpassung bringt weit mehr als nur eine gesetzliche Erfüllungspflicht mit sich: Sie eröffnet zahlreiche Vorteile, die Ihr Unternehmen zukunftsfähig machen.

Die Einführung der E-Rechnung setzt einen modernen Standard für digitale Geschäftsprozesse, der den Austausch zwischen Ihrem Unternehmen, Ihren Kund/innen, Lieferant/innen und Steuerberater/innen effizienter gestaltet. Diese neue Norm ermöglicht es Ihnen, Abläufe zu optimieren und Kosten erheblich zu senken. Je früher Sie den Umstellungsprozess starten, desto schneller profitieren Sie von diesen Vorteilen.

Nutzen Sie die Chance, Ihr Unternehmen rechtzeitig auf die E-Rechnung umzustellen und damit Ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Beginnen Sie jetzt, um frühzeitig in den Genuss der Effizienzgewinne und Kosteneinsparungen zu kommen!

Den aktuellen Zeitplan zur E-Rechnung finden Sie in unserer LOTSE Ausgabe 07/2024.

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Steuern / Grunderwerbsteuer 
Freitag, 14.06.2024

Grunderwerbsteuerpflichtige Verlängerung eines Erbbaurechts

Das Finanzgericht Düsseldorf entschied zur Grunderwerbsteuerpflicht der Verlängerung eines Erbbaurechtes bei Vereinbarung einer aufschiebenden Bedingung und zur Abzinsung der Gegenleistung bei vorzeitiger Verlängerung (Az. 11 K 2195/21).

Die bei der Verlängerung eines Erbbaurechtes getroffene Vereinbarung, dass der Erbbauberechtigte die Verlängerung durch einen Widerspruch vor Ablauf der bisherigen Laufzeit verhindern könne, mache die für die Entstehung der Grunderwerbsteuer maßgebliche Wirksamkeit des Erwerbsvorgangs nicht von dem Eintritt einer aufschiebenden Bedingung abhängig. Im Fall der Verlängerung eines Erbbaurechts vor Ablauf der bisherigen Laufzeit sei die grunderwerbsteuerpflichtige Bemessungsgrundlage in Gestalt des kapitalisierten Erbbauzinses für die Verlängerungszeit nicht unter Anwendung von § 12 Abs. 3 Satz 1 BewG auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses abzuzinsen.

Im Streitfall stelle die Verlängerung des Erbbaurechts einen grunderwerbsteuerbaren Tatbestand dar. Die festgesetzte Grunderwerbsteuer sei auch der Höhe nach nicht zu beanstanden. Eine Abzinsung des Kapitalwerts scheide aus. Eine Vorleistungspflicht des Erbbaubestellers liege nicht vor. Die Verlängerung des Erbbaurechts stehe aus grunderwerbsteuerlicher Sicht dessen Neubestellung gleich.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.