Infothek
Aufwendungen einer Ruhestandsbeamtin im Rahmen ihrer ehrenamtlichen Gewerkschaftstätigkeit als Werbungskosten abzugsfähig
Aufwendungen einer Ruhestandsbeamtin können im Zusammenhang mit ihrer ehrenamtlichen Gewerkschaftstätigkeit als Werbungskosten bei ihren Versorgungsbezügen berücksichtigt werden.
mehrAls „Trinkgeld“ bezeichnete Zahlungen von 50.000 Euro bzw. 1,3 Mio. Euro an Prokuristen einer GmbH nicht steuerfrei
Zahlungen in solch einer Höhe sind regelmäßig keine steuerfreien Trinkgelder. Der Trinkgeldbegriff wird durch den Trinkgeldempfänger geprägt. Es handelt sich regelmäßig um Arbeitnehmer in eher niedriger entlohnten Berufen, die solche Zusatzleistungen regelmäßig nur als geringe Beträge erhalten.
mehrSteuertermine Dezember 2023
Die Steuertermine des Monats Dezember 2023 auf einen Blick.
mehrVorsteuerabzug aus Subunternehmerrechnungen bei Nichtangabe des wahren Lieferers
Das Finanzgericht Hamburg nahm Stellung zum Vorsteuerabzug aus Subunternehmerrechnungen, insbesondere zur eingeschränkten Geltung des Grundsatzes der Identität von Rechnungsaussteller und leistendem Unternehmer.
mehrVorlage von E-Mail-Korrespondenz bzw. eines Gesamtjournals - Befugnisse der Finanzverwaltung
Die Aufforderung der Finanzbehörde zur Vorlage eines Gesamtjournals, in dem auch nicht aufbewahrungspflichtige E-Mails aufgelistet bzw. nach den Vorgaben der Finanzverwaltung dargestellt werden sollen, überschreitet die Befugnisse der Finanzverwaltung und ist damit rechtswidrig.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.